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FM Verfassung,
das Gesetz über
allen Gesetzen |
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Auszüge aus der Verfassung Anderson -
1723
erschienen auf der Homepageder Schweizerischen Grossloge
Alpina
aus dem Französischen ins Deutsche
übersetzt
Ein Freimaurer .....
- darf
nicht versagen/fehlen in seinen Aufgaben gegenüber
einem geringeren/ untergeordneten Justiz- Verwaltungsbeamten
( .....) um keinerlei Unruhe zu provozieren noch politischen
Argwohn zu schüren seitens der Regierung an der
Macht
- er
kann als Mitglied nicht aus der Loge hinausgejagt
/ verjagt werden
und seine Verbindungen mit der Loge bleiben unauflöslich
/ unzertrennlich.
eine Loge
ist ein Ort, wo
- ......
jeder Bruder muss sich ihren Eigenen Regeln ebenso
wie auch den Haupt- / Oberregeln unterwerfen
- die
als Mitglieder einer Loge aufgenommenen Personen ......
dürfen unter keiner Verstümmelung oder unter
psychischem Schwund/ Makel /Defekt leiden, was sie
hindern könnte, die Kunst ihrem Meister zu dienen
zu lernen und ein Bruder zu werden (der
Meister = Satan! - Kommentar des Übersetzers)
- Diesen
Verwaltern und Statthaltern / Direktoren, Vorgesetzten
und Untergebenen der Loge muss bezüglich
ihrer Funktion gehorcht werden durch alle Brüder
entsprechend den Alten Verpflichtungen und Weisungen,
in aller Demut, Ehrerbietung, Liebe und Eifer.
- Keine
Steuerung / Ablenkung wird angewandt / toleriert werden
bei den eigentlichen Arbeiten der Freimaurer und die
Freimaurer selbst werden nicht mit jenen zusammenarbeiten,
die nicht frei/ freimütig sind , ausser bei unumgänglicher
Notwendigkeit.
- Der
Bruder verneigt sich vor dem Urteil und dem Entscheid
der Loge, die das einzig zuständige Gericht für
Streitigkeiten ist (unter Ausnahme bei Anrufung
vor der Grossloge ) ........ aber die Freimaurer-Angelegenheiten
dürfen nie vor die Justiz gebracht werden, ausser
wenn die unumschränkte Notwendigkeit wie es sich
gehört durch die Loge bestätigt werden muss.
- Die
Brüder tauschen unter sich nützliche Instruktionen/
Anweisungen aus , ohne gesehen oder gehört zu
werden.
- Ihr
werdet umsichtig in Eueren Entschlüssen /
Reden / Gesprächen und Eueren Betragen / Verhalten,
damit auch der scharfsinnigste Fremde weder entdecken
noch erraten kann, was er nicht wissen soll.
Und ihr werdet manchmal das Gespräch ablenken
und es nach Möglichkeit vermeiden / vorsichtig
führen zur Ehre der ehrwürdigen Bruderschaft.
- Einen
fremden Bruder müsst ihr gewissenhaft in
vorsichtiger Weise prüfen, damit ihr nicht von
einem unwissenden Betrüger reingelegt werdet.
Einen solchen müsst ihr mit Verachtung und Hohn
zurückweisen und euch davor hüten, ihm
auch nur das mindeste Geheimnis preiszugeben.
- Aber
wenn ihr ihn als wahren und ehrlichen /aufrichtigen
Bruder erkennt müsst ihr ihm verschwenderische
Hochachtung/ Respekt erweisen, den er verdient und
falls er es benötigt, müsst ihr ihm helfen.
(.....) Erlaubt nicht, dass ein Bruder verleumdet
wird, aber verteidigt seinen guten Ruf und leistet
ihm alle Dienste /Hilfe, die ihr leisten könnt.
soweit
die Übersetzung Daraus resultiert,
dass
- diese
Freimaurerei international und national / Schweizer
Grossloge Alpina eigenständig ist und ihre eigene
Verfassung besitzt und über alles stellt.
- die
jeweiligen Gesetzte gründend auf der betreffenden
Landesverfassung / dem Grundgesetz beseitigt sind
zum Nutzen der Verfassung der Freimaurer und das,
weil ein Freimaurer-Richter in einem Prozess, indem
eine Partei der Freimaurerloge zugehörig ist,
Stellung für den Freimaurer nehmen muss.
- sobald
beide Parteien zur Freimaurerei gehören, es ihnen
verboten ist, Hilfe bei der LEGALEN Gerichtsbarkeit
zu holen.
- die
Schlichtungsstellen/Gerichte/ Verwaltungen/ Polizei
etc. national und international parteiisch befangen,
korrupt, verfilzt etc. sind
- diese
Situation die absolute Notwendigkeit bedingt, die
Zugehörigkeit zur Freimaurerei, zu Rotary-, Kiwanis-,
Lionsclubs bei Verwaltungsmandaten, Gerichten, Staatanwaltschaften,
Polizei, Kanton- Gemeinde- und Bundesstellen, Politikern
etc. zu veröffentlichen.
- die
in aufgezählten und öffentlichen Ämtern
stehenden Personen unter Eid und schriftlich bezeugen
müssen, dass sie keine Verbindung zu einer Geheimorganisation
oder einem Geheimverein, Serviceclub etc. haben und
unterhalten
- offiziell,
von amteswegen angeordnet werden muss, dass die einer
Loge oder anderen bruderschaftlichen Vereinigung angehörenden
Personen handlungsunfähig sind und somit ihres
Amtes enthoben werden müssen.
denn
nur so ist gewährleistet, dass ·
jedem Bürger das Recht auf Unparteilichkeit garantiert
ist und inseinem Land nach Gesetzen des betreffenden
Rechtsstaates und der Menschenrechte geurteilt wird.·
z.B. die Landesjustiz sich nicht in Verbindung mit einer
geheimen kriminellen Organisation / Vereinigung
bewegen darf, um die konstitutionellen, verfassungsmässigen
Recht der Bürger ihres
Landes zu garantieren.
Logen-Riten
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